Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1 Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen
Stefan Laertz und jedem Besteller gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt Stefan Laertz nicht an, es sei denn, Stefan Laertz hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.


§ 2 Vertragsabschluß
Jede Bestellung, ganz gleich wie sie bei
Stefan Laertz oder bei Partnerfirmen von Stefan Laertz eingeht, stellt ein Angebot zum Abschluß eines Kaufvertrages an Stefan Laertz und seine Partnerfirmen dar. Eine generell erfolgende Bestätigung über den Eingang einer Bestellung stellt keine Annahme dieses Angebotes dar, sondern informiert den Besteller darüber, wer seine Bestellung erhalten hat und potentieller Kaufvertragspartner sein wird. Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn der potentielle Kaufvertragspartner, das/die bestellte(n) Produkt(e) an den Besteller ausliefert, wobei diese Auslieferung mit einer Annahmeerklärung in Form einer Auslieferungsbereitstellungsbestätigung erfolgt und die Bestellung bis dahin unverbindlich ist. Über Produkte aus ein und derselben Bestellung, die nicht in der Auslieferungsbereitstellungsbestätigung aufgeführt sind, kommt kein Kaufvertrag zu Stande.


§ 3 Widerruf
Der Besteller kann seinerseits schriftlich (auch per E-Mail) an den potentiellen Kaufvertragspartner, und/oder durch Rücksendung der Ware an den Kaufvertragspartner bzw. Rechnungssteller, innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware den Vertrag widerrufen. Die Kosten der Rücksendung und/oder Kosten für die Übermittlung des schriftlichen Widerrufes übernimmt der Käufer bzw. Besteller (unfreie Sendungen werden von
Stefan Laertz und seinen Partnerfirmen grundsätzlich nicht angenommen). Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Produkten, die vom Besteller/Käufer entsiegelt oder geöffnet worden sind.(Widerrufsbelehrung - hier klicken)


§ 4 Liefer- und Versandbedingungen
Die Lieferung der Waren erfolgt grundsätzlich ab Lager des Kaufvertragspartners. Der Besteller gibt bei seiner Bestellung an, ob er die bestellten Produkte abholt, abholen lässt oder ob der Transport vom (zukünftigen) Kaufvertragspartner im Auftrag und Namen und auf Kosten des Bestellers durch ein vom Kaufvertragspartner unabhängigen Dritten veranlasst werden soll. Die Transportkosten für den letzten Fall sind auf allen Preislisten und bei allen Angeboten aufgeführt und werden vom Besteller, zusätzlich zum Rechnungsbetrag des Kaufvertragspartners an diesen, zur Weitergabe an den Transporteur bezahlt.
Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit der Liefertermin nicht schriftlich als verbindlich zugesagt wurde.


§ 5 Ablehnung von Garantien und Verantwortlichkeiten
Sämtliche Kommentare oder Statements die Peak als Hersteller über seine Produkte macht, wurden nicht von der U.S. Food and Drug Administration oder ähnlichen offiziellen staatlichen Instituten bewertet, überprüft oder bestätigt, sondern sind Extrakte aus Studien, Fachliteratur und sonstigen Informationsquellen.
Sie dienen ausschließlich zu informativen Zwecken und konsequenter Weise wird keine Garantie und/oder Verantwortung für Probleme, die mit dem Verzehr der Produkte und/oder mit der Benutzung für Werbezwecke, Kataloge, sonstigen Veröffentlichungen und allem was aus sonst noch daraus abgeleitet werden kann, in Verbindung stehen übernommen. Auch alle sonstigen Statements und Kommentare der Peak dienen ausschließlich zu informativen Zwecken und es wird keine Garantie und/oder Verantwortung für deren Verwertung zu irgend welchen Zwecken übernommen.
Alle gegebenen Informationen generieren keinerlei Recht Patent- oder andere Rechte zu verletzen.
Die Peak Produkte sind nicht dazu bestimmt, für eine Diagnosen, zum Vorbeugen oder Behandeln von Krankheiten oder sonstigen unphysiologischen Zuständen benutzt zu werden, sie sind keine Arzneimittel. Wenn Sie irgendwelche Krankheiten haben, in medizinischer Behandlung, schwanger sind oder ein Baby stillen, befragen Sie einen professionellen Mediziner bevor Sie diese Produkte benutzen.
Das in Verkehr bringen der Peak Produkte ist gemäß den lebensmittelrechtlichen Bestimmungen vieler Länder erlaubt. Unabhängig davon rät Peak generell jedem Kunden, die Rechtslage mit den für sein Land zuständigen Behörden, Juristen oder sonstigen zuständigen Stellen für jedes einzelne Peak Produkt zu klären.
Peak überträgt die gesamte Verantwortung für sämtliche Geschehnisse (Import, Export, Verbringung, Durchführung, Verkauf, Werbung etc.) mit seinen Produkten, dem jeweiligen Kunden in seinem Land und übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus einem Verstoß gegen die lebensmittelrechtlichen oder sonstige rechtliche Bestimmungen im Land des Kunden entstehen.

Wichtiger Hinweis:

Soweit Stefan Laertz und/oder der (potentielle) Kaufvertragspartner bzw. Lieferant darüber informiert ist, dass in einem Lande bestimmte Produkte umstritten oder verboten sind, teilt er das seinen Kunden unverbindlich mit. Letztendlich muss aber jeder Kunde in seinem Land die Bestimmungen mit dem Verkehr der einzelnen Produkte eigenverantwortlich selbst klären, zumal das nicht nur von Land zu Land, sondern sogar oft in einzelnen Bundesländern, Kantonen, States etc. unterschiedlich geregelt und oft auch zwischen den Behörden und den Vertreibern in einzelnen Ländern umstritten ist. Eine sorgfältige Klärung bzw. auch das Streiten hinsichtlich dieser Problematik ist nicht nur aus Sorgfaltspflicht gegenüber Kunden und Behörden, sondern auch im Interesse der eigenen Konkurrenzfähigkeit sinnvoll. In einigen Ländern neigen manche Behörden durchaus zu Vertriebsverboten oder Vertriebsbehinderungen, etwa durch Einstufung von Produkten als Arzneimittel oder als nicht verkehrsfähige Lebensmittel (wegen unerlaubter Zusatzstoffe), die rechtlich nicht haltbar sind. Die EU Kommission und der Europäische Gerichtshof haben diesbezüglich schon mehrfach Deutschland, Frankreich, Österreich und andere EU Länder wegen ungerechtfertigter Verstöße gegen Gemeinschaftsrecht durch Vertriebsverbote etc. entschieden. Beispiele hierfür finden Sie hier.


§ 6 Fälligkeit und Zahlung, Verzug
Der Besteller kann bei kleineren Bestellungen per Vorabüberweisung. Lastschriftverfahren oder Nachnahme zahlen. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so ist der Kaufvertragspartner berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von bis zu 5 % über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls der Kaufvertragspartner ein höherer Verzugsschaden oder Kosten anderer Art (z.B. Rückbelastungsgebühr bei Bankeinzug etc.) entstanden ist, können diese Schäden gegenüber dem Besteller geltend gemacht werden. Bestellungen über 500 Euro müssen zu 2/3 mit Vorauskasse bezahlt werden, oder kpl. über PayPal abgewickelt werden die Restsumme kann wie oben beschrieben bezahlt werden. Vorauszahlungen werden bei Nichtlieferung der bestellten Waren unverzüglich an den Besteller zurück erstattet.

§ 7 Aufrechnung, Zurückbehaltung
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder vom Kaufvertragspartner der Waren schriftlich anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.


§ 8 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Kaufvertragspartners.


§ 9 Mängelhaftung
Liegt ein Mangel der Kaufsache vor, kann der Besteller Nacherfüllung (Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung) verlangen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller bei einem nicht unerheblichen Mangel vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.
Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers, gleich aus welchen Rechtsgründen, ausgeschlossen. Der Kaufvertragspartner haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet er nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Soweit die Haftung des Kaufvertragspartners bzw. Rechnungstellers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
Sofern der Vertragspartner/Rechnungssteller fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.
Erfolgt die Nacherfüllung im Wege einer Ersatzlieferung, ist der Besteller verpflichtet, die zuerst gelieferte Ware innerhalb von 30 Tagen an den Kaufvertragspartner zurückzusenden. Geht die Ware nicht innerhalb dieser Frist ein, ist der Kaufvertragspartner berechtigt, den Kaufpreis für das Ersatzprodukt in Rechnung zu stellen und den Betrag von dem zur Zahlung benannten Zahlungsmittel abzubuchen.
Die Verjährungsfrist beträgt vierundzwanzig Monate, gerechnet ab Lieferung.


§ 10 Datenschutz
Informationen über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Ausführung von Bestellungen, die Anmeldung zu dem E-Mail-Benachrichtigungsdienst, die Übermittlung einer Onlinerezension erforderlichen personenbezogenen Daten durch
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